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   OLG Frankfurt, 02.10.2012 - 11 U 110/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,46272
OLG Frankfurt, 02.10.2012 - 11 U 110/10 (https://dejure.org/2012,46272)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02.10.2012 - 11 U 110/10 (https://dejure.org/2012,46272)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02. Oktober 2012 - 11 U 110/10 (https://dejure.org/2012,46272)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Verjährung von Schadenersatzansprüchen nach §§ 43, 57 c ff. GmbHG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung der Geschäftsführer einer GmbH für eine unzulässige Kapitalerhöhung durch Umwandlung von Rücklagen in Stammkapital bei gleichzeitig ausgewiesenen Verlusten in die Kapitalrücklagen übersteigender Höhe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbHG § 57c; GmbHG § 57d
    Haftung der Geschäftsführer einer GmbH für eine unzulässige Kapitalerhöhung durch Umwandlung von Rücklagen in Stammkapital bei gleichzeitig ausgewiesenen Verlusten in die Kapitalrücklagen übersteigenden Höhe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    HGB § 12
    Darlegungs- und Beweislast, Einlagenrückgewähr, Haftung wegen Verletzung der Sorgfaltspflicht gemäß § 43 Abs. 1 GmbHG, Kapitalerhöhung, Legalitätspflicht, Pflichtverletzung nach § 43 Abs. 2 GmbHG, Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns, Treuepflicht, Umsetzung nichtiger ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Brandenburg, 11.07.2002 - 5 U 221/99

    Notwendigkeit der Beurkundung von Verträgen, welche in rechtlicher Einheit mit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.10.2012 - 11 U 110/10
    Gemäß dem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 7.10.2003 wurde der Gesellschafter H1 zur Zahlung von EUR 232.637,81 verurteilt (Bl. 1065 V Beiakte OLG Frankfurt am Main 5 U 221/99).

    Davon bezog sich ein Teilbetrag in Höhe von DM 40.000,00 (= EUR 20.451,67) auf die am 6.4.1995 begründete Einlageschuld (Bl. 1090 V Beiakte OLG Frankfurt am Main 5 U 221/99).

  • OLG Köln, 17.12.1993 - 19 U 135/93

    Wirkung des Erlaßvertrages mit beschränkter Gesamtwirkung - Gesamtschuldner,

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.10.2012 - 11 U 110/10
    Der abgeschlossene Vergleich der Gesellschafter F und E mit dem Kläger entfaltet sog. beschränkte Gesamtwirkung (vgl. Palandt/Grüneberg, BGB 70. Aufl., § 426 Rd. 4; OLG Köln, NJW-RR 1994, 1307).
  • BGH, 04.11.2002 - II ZR 224/00

    Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme des GmbH-Geschäftsführers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.10.2012 - 11 U 110/10
    In entsprechender Anwendung von § 93 Abs. 2 AktG obliegt den Beklagten die Darlegungs- und Beweislast, dass ihr Verhalten noch im Bereich des unternehmerischen Ermessens lag und sorgfaltsgemäß war oder sie jedenfalls schuldlos den ihnen obliegenden Sorgfaltspflichten nicht nachgekommen sind (vgl. BGH NJW 2003, 358, 259; Roth/Altmeppen, GmbHG, GmbHG, 7. Aufl., § 30 Rd. 103).
  • OLG Frankfurt, 16.04.2008 - 1 U 136/05

    GmbH: Haftung des Strohmann-Geschäftsführers gegenüber der Gesellschaft

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.10.2012 - 11 U 110/10
    In Ausübung ihrer Treuepflicht hatten sie darüber zu wachen, dass der Gesellschaft zur Verfügung stehende Gelder nicht zum Nachteil der Gesellschaft entzogen wurden und ihre Liquidität gefährdet wurde (vgl. OLG Frankfurt am Main vom 16.4.2008, Az: 1 U 136/05 zitiert nach Beck-Online 2008/12856).
  • KG, 09.10.1998 - 14 U 4823/96
    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.10.2012 - 11 U 110/10
    Sie unterlagen als Geschäftsführer der Legalitätspflicht und waren verpflichtet, selbst ihre Tätigkeit rechtstreu auszuüben sowie dafür Sorge zu tragen, dass auch die Gesellschafter sich rechtstreu verhielten ((vgl. KG Berlin Urteil vom 9.10.1998, Az: 14 U 4823/96 zitiert nach LSK 1999, 281214).
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